effektive Abrechnung (Deklaration des erzielten Umsatzes gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Steuersätzen und der angefallenen Vorsteuer): Sie müssen vierteljährlich eine Abrechnung einreichen.
Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen: Sie müssen Ihren Umsatz (inkl. Mehrwertsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen) halbjährlich deklarieren und diesen mit dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligten Saldosteuersatz multiplizieren. Die Vorsteuer wird auf diese Weise pauschal abgezogen und muss nicht ermittelt werden